Es können höhere Renten vereinbart werden, da Ansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken bei der finanziellen Risikoprüfung nicht berücksichtigt werden.
Eine Berufsunfähigkeitsrente aus Versorgungswerken wird oft erst gezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit von 100 % vorliegt oder der Beruf weniger als 3 Stunden am Tag ausgeübt werden kann. Auch die Höhe der Absicherung ist begrenzt und entspricht nicht dem tatsächlichen Absicherungsbedarf. Weitere Voraussetzungen sind eine dauerhafte Berufsunfähigkeit von bis zu 3 Jahren und für einige Berufe die Rückgabe der Approbation oder Zulassung. Im Gegensatz dazu bietet eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung deutlich früher Leistungen und umfassenden Schutz, sogar mit steuerfreien Kapitalzahlungen.
Wir bieten speziell für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Anwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein Absicherungskonzept mit besonderen Highlights und sehr hohen Standards:
Es können höhere Renten vereinbart werden, da Ansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken bei der finanziellen Risikoprüfung nicht berücksichtigt werden.
Erhöhungen bis zu einer Monatsrente von 7.500 EUR mit der Karriere-Garantie, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Mit einer Beitragsdynamik sind darüber hinaus weitere Erhöhungen möglich.
Unser exklusives Absicherungskonzept bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist unschlagbar.
Arbeitsunfähigkeitsschutz: Eine Arztbescheinigung reicht als Nachweis.
Zusätzliches und steuerfreies Sofort-Kapital bis 90.000 EUR.
Wir bieten Ihnen ein einzigartiges Absicherungspaket zum Einkommensschutz für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Anwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Von A wie Antragskonzept, bei dem Ansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken nicht angerechnet werden, bis Z wie Zusatzleistungen aus Cash+, mit einer zusätzlichen Kapitalzahlung bis 90.000 EUR – steuerfrei und zur freien Verfügung.
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